Parkhaus Völs am Schlern

Neue Parkplatzregelung in Völs ab dem Jahr 2010

Seit Januar 2010 gelten im Zentrum von Völs am Schlern neue Parkplatzregelungen. Diese geben vor allem Gästen, welche nur kurz im Ortszentrum parken möchten, größere Chancen einen Parkplatz zu finden.

Der Völser Bürgermeister, Arno Kompatscher, hat in der „Völser Zeitung“, Ausgabe Januar/Februar 2010 über die neue Parkplatzregelung Auskunft gegeben. Hier führte er insbesondere aus, weshalb diese notwendig wurde und was mit der neuen Regelung erreicht werden soll.

Kurzparkzonen im Ortszentrum

In Völs gibt es seit Jahresbeginn 2010 ausschließlich noch Kurzparkzonen. Damit wird erreicht, dass die vorhandenen Parkplätze von all jenen genutzt werden können, die in Völs nur kurze Erledigungen auszuführen haben. Das heißt, alle die in Völs einkaufen, den Friedhof oder die Kirche besuchen, die Gemeinde oder Bank usw. aufsuchen müssen, sollen die Möglichkeit haben, einen Parkplatz zu finden. Bisher waren die Parkplätze vor allem durch Dauerparker belegt.

Am Parkplatz bei der Raiffeisenkasse kann man mit der Parkscheibe 90 Minuten, in der Tiergarage beim Völser Kulturhaus 180 Minuten gratis parken. Auf dem Parkplatz beim Altersheim und in der neuen Tiefgarage „P1“ unterhalb der neuen Feuerwehrhalle ist gegen Entrichtung einer geringen Gebühr auch ein längeres Parken möglich.

Dadurch, dass durch die neuen Parkplatzregelungen die Verfügbarkeit von Kurz-Parkplätzen sichergestellt wird, erhofft sich der beliebte Urlaubsort im Schlerngebiet, dass dadurch auch die Attraktivität des Dorfzentrums gesteigert wird.

Kostenpflichtige Parkplätze

Aufgrund der nun eingerichteten Kurzparkzonen, bei denen das (kurze) Parken kostenlos ist, steht allen Besuchern von Völs ein Großteil an Gratis-Parkplätzen zur Verfügung. Auf den übrigen Parkplätzen, die nicht gratis sind, liegen die Parkpreise relativ niedrig. So betragen auf den kostenpflichtigen Parkplätzen die Kosten pro Stunde lediglich 25 Cent. Eine ganztägige Parkdauer kostet damit nur 2,50 Euro.

Parkplätze für Dauerparker

Personen, die im Ortszentrum von Völs ansässig sind, können sich auf eigene Kosten einen Stellplatz reservieren. Die Kosten für einen Stellplatz in der Tiefgarage „P1“, also für einen überdachten Parkplatz betragen pro Jahr 400 Euro. Die Kosten für einen Stellplatz im Freien beim Telecomgebäude betragen jährlich 200 Euro. In diesem Zusammenhang erläuterte Arno Kompatscher, dass es nicht die Aufgabe der Steuerzahler bzw. der Gemeindeverwaltung sei, einen kostenlosen Parkplatz für sogenannte Dauerparker zur Verfügung zu stellen. Wird heute ein Gebäude neu errichtet, müssen nach dem Landesraumordnungsgesetz auch ausreichende Autoabstellplätze geschaffen werden. Allerdings war dies in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen. Daher wäre es eine Ungerechtigkeit, wenn Bürgern, die in der Vergangenheit beim Bau ihres Gebäudes nicht zur Errichtung eines Autoabstellplatzes verpflichtet wurden, nun auf Kosten der Steuerzahler einen Dauerstellplatz für ihr Auto zur Verfügung gestellt wird. Aus diesem Grund können die Ortsansässigen nun auf eigene Kosten einen Dauerparkplatz bei der Gemeindeverwaltung reservieren.

Parkplätze für Pendler

Auch für Pendler wurde eine Parkregelung geschaffen, die es ermöglicht, gegen eine Gebühr in der Tiefgarage „P1“ und auf den Parkplätzen zu parken. Auspendler, die den Bus zu ihrer Arbeitsstelle nehmen und mehr als 500 Meter von der Bushaltestelle entfernt wohnen und Berufseinpendler, die mehr als 500 Meter von ihrem Arbeitsplatz im Dorfzentrum entfernt wohnen, können sich eine Jahresvignette kaufen. Die Gebühr für diese Jahresvignette beträgt 60 Euro. Wenn die genannten Pendler diese Jahresvignette erwerben, sind sie von den sonstigen Parkgebühren in der Tiefgarage „P1“ und beim Altersheim befreit. Dass die Gebühr für die Jahresvignette im Vergleich zur Miete für die Dauerparkplätze geringer ist, hängt damit zusammen, dass aufgrund der Jahresvignette kein Parkplatz individuell reserviert wird.

Die Jahresvignette bzw. Pendlervignette erhält, wer durch eine Eigenerklärung nachweist, mit dem Bus ein- bzw. auszupendeln und dies aus Berufs- oder Studiengründen erforderlich ist. Die erforderlichen Vordrucke hierzu sind im Gemeindepolizeiamt erhältlich.

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