Winterausrüstung in Südtirol

Winterausrüstung ist in Südtirol nun Pflicht

In Südtirol beginnt nun wieder die Wintersaison und zahlreiche Gäste kommen in das nördliche Land in Italien. So werden auch wieder auf die Seiser Alm und ins Schlerngebiet viele Urlauber kommen. Auf der Seiser Alm werden am 04.12.2010 die Liftanlagen in Betrieb genommen; die Wintersaison dauert bis einschließlich 10.04.2011. Doch wer nach Südtirol mit dem eigenen PKW anreist, der muss die neue Verordnung beachten, welche bei schlechter Witterung eine Winterausrüstung verpflichtend vorschreibt.

Neue Verordnung ab 15.11.2010

Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Straßenbetreibern, für den Winter eigene Regelungen zu erlassen. Das Land Südtirol hat nun eine Verordnung (Verordnung Nr. 1318) erlassen, die am 15.11.2010 in Kraft tritt und für sämtliche Landes- und Staatsstraßen eine generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht vorsieht. Da sich die Winterreifen- bzw. Kettenpflicht ausschließlich auf die Landes- und Staatsstraßen erstreckt, sind die Autobahnen und Gemeindestraßen nicht betroffen.

Sämtliche Fahrzeuge müssen bei schneebedeckter Fahrbahn, bei Schneefall oder bei Eisbildung generell Winterreifen bzw. Ketten angelegt haben. Handelt es sich um Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen, muss an mindestens einer Antriebsachse eine Winterbereifung vorhanden sein.

Hinweisschilder

Entlang der Staats- und Landesstraßen von Südtirol wurden bezüglich der erforderlichen Winterausrüstung vier verschiedene Arten von Hinweisschildern aufgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um ein „Gefahrenzeichen“ und um ein Zeichen, welches eine Schneeflocke mit einem Schneepflug zeigt. Diese beiden Schilder weisen darauf hin, dass auf der Straße Räumfahrzeuge bei Schneefall im Einsatz sind. Diese Fahrzeuge stellen bereits wegen der Streumaschine und deren Breite eine Gefahrenquelle dar.

Neben den zwei genannten Hinweisschildern gibt es noch ein Gebotsschild, welches einen Reifen mit Schneekette abbildet und ein Schild mit der Aufschrift „bei Schnee und Eis“. Diese beiden Schilder schreiben verpflichtend vor, dass die Fahrzeuge mit Winterreifen bzw. mit Schneeketten unterwegs sein müssen, wenn die Fahrbahnen verschneit bzw. vereist sind.

Wer die neuen Regelungen nicht beachtet, muss mit einer Strafe rechnen. Darüber hinaus kann das Weiterfahren verboten werden.

Einen bestimmten Stichtag, wann die Regelungen immer während eines Jahres in Kraft treten, gibt es nicht. Die Pflicht, mit Winterausrüstung unterwegs zu sein, beginnt immer an dem Tag, an dem die Straßenwärter die Schilder wieder sichtbar umdrehen (die Schilder sind während der Sommermonate von der Straße abgewandt). Dies wird im Regelfall etwa Anfang Oktober sein.

Todesursache Nummer eins

Die neue Verordnung bezüglich der verpflichtenden Winterausrüstung, die am 15.11.2010 in Kraft tritt, wurde vom Südtiroler Landesrat Thomas Widmann am 12.11.2010 vorgestellt. Im Rahmen der Vorstellung der neuen Verordnung begründete er die neue verpflichtende Regelung damit, dass bei der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen der Straßenverkehr die Todesursache Nummer eins ist. Im Winter bergen die Straßen eine größere Gefahrenquelle als im Sommer. Winterreifen sorgen für eine erhöhte Sicherheit während der Wintermonate. Die Winterreifen selbst zeichnen sich nicht nur durch ein entsprechend geeignetes Profil, sondern auch durch eine spezielle Reifenmischung aus, durch die der Bremsweg deutlich verringert wird. So haben Tests gezeigt, dass bei einer trockenen Fahrbahn bei niedrigen Temperaturen der Bremsweg mit einer Winterbereifung deutlich verkürzt werden kann. Bei einem Auto mit Winterbereifung war der Bremsweg in den Test um sieben Meter kürzer als bei Autos ohne Winterbereifung. Anders ausgedrückt bedeutet dies auch, dass ein Auto mit Winterbereifung bereits steht, während das Auto ohne Winterbereifung noch eine Geschwindigkeit von 30 km/h hat. Dieses Tempo genügt für einen Totalschaden und für erhebliche Verletzungen der Autoinsassen.

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