Winterausrüstung in Südtirol

Winterausrüstung Pflicht auf Südtirols Landes- und Staatsstraßen

Am 03.12.2011 beginnt im Südtiroler Schlerngebiet und auf der Seiser Alm offiziell die Wintersaison 2011/2012. Hier werden wieder zahlreiche Erholungssuchende nach Südtirol reisen, um auf die Königin der Hochalmen, wie die Seiser Alm gerne bezeichnet wird, zu kommen. Auf der Seiser Alm finden alle Wintersportler zahlreiche und bestens präparierte Pisten vor, die diese hervorragenden Bedingungen schätzen.

Doch alle, die mit dem eigenen Auto anreisen, müssen die im November 2010 verabschiedete Straßenverkehrsordnung beachten. Am 15.11.2010 hat das Land Südtirol eine Verordnung (Verordnung Nr. 1318) erlassen, die regelt, dass auf allen Landesstraßen und Staatsstraßen in Südtirol eine generelle Winterreifen- bzw. Kettenpflicht besteht. Die Winterreifen-/Schneekettenpflicht besteht nur für die genannten Straßen. Das bedeutet, dass auf den Autobahnen und Gemeindestraßen diese Pflicht nicht besteht.

Die Pflicht zur Winterausrüstung besteht für alle Fahrzeuge, die bei Schneefall, bei einer schneebedeckten Fahrbahn oder bei Eisbildung Winterreifen aufgezogen bzw. Schneeketten angelegt haben müssen. Bei Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen bezieht sich die Pflicht zur Winterausrüstung darauf, dass eine Winterbereifung an mindestens einer Antriebsachse vorhanden sein muss.

Zeitraum

Ein fixer Zeitraum, von wann bis wann die Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht gilt, wurde in der Verordnung nicht aufgenommen. Vielmehr gilt diese Pflicht dann, wenn die Hinweisschilder wieder für die Verkehrsteilnehmer sichtbar sind. Werden diese in den Sommermonaten von den Straßenwärtern so gedreht, dass diese nicht sichtbar sind, werden die Schilder sichtbar sein und auf die entsprechende Pflicht hinweisen. Die Schilder werden entsprechend für die Verkehrsteilnehmer sichtbar bzw. im Frühjahr wieder nicht sichtbar gedreht, wenn dies die Witterungsverhältnisse erfordern bzw. nicht mehr erfordern.

Wird die Regelung, mit einer Winterausrüstung unterwegs zu sein, missachtet, kann eine Strafe verhängt werden. Auch das Weiterfahren kann verboten werden.

Vermeidung von tödlichen Unfällen

Die Verordnung, die die Winterreifen bzw. Schneeketten verpflichtend für die Verkehrsteilnehmer auf Südtirols Landes- und Staatsstraßen vorsieht, wurde vor dem Hintergrund erlassen, dass hierdurch tödliche Verkehrsunfälle vermieden werden können. Gerade im Winter bergen die Straßen große Gefahren. Durch die Winterausrüstung können diese Gefahren minimiert werden. Tests haben gezeigt, dass bei niedrigen Temperaturen der Bremsweg eines Fahrzeugs mit Winterreifen deutlich geringer ist als ohne eine geeignete Winterbereifung.

In den Tests zeigte sich, dass ein Fahrzeug mit Winterbereifung bereits steht, während das Fahrzeug ohne Winterreifen bei gleichen Bedingungen noch mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h unterwegs war. Dieses Tempo wird zu einem Totalschaden und zu erheblichen Verletzungen der Autoinsassen führen. Stellt man den Unterschied der Fahrzeuge mit und ohne Winterbereifung anders dar, ist ein Auto mit Winterreifen bereits zum Stillstand gekommen, während das Auto ohne Winterreifen noch einen sieben Meter längeren Bremsweg hat.

Winterreifen zeichnen sich nicht nur durch ein geeignetes Profil aus. Auch die spezielle Reifenmischung sorgt dafür, dass bei den geringen Temperaturen, welche im Winter vorherrschen, der Bremsweg verringert wird.

Weitere interessante Beiträge:


Bildnachweis: © photo 5000 - Fotolia

Wer ist online

Aktuell sind 1089 Gäste und keine Mitglieder online