Landschaftlicher Gebietsplan

I. Landschaftsschutzkommission lehnt Antrag von Kastelruth ab

Mit einem von der Gemeinde Kastelruth an die I. Landschaftsschutzkommission gerichteten Antrag sollte die Möglichkeit geschaffen werden, dass die gastgewerblichen Betriebe der größten Hochalm Europas ihren Betrieb erweitern dürfen. Am 25. Februar 2009 befasste sich die Kommission mit dem Antrag und lehnte diesen ab, womit der Landschaftliche Gebietsplan der Seiser Alm nicht geändert wird.

Inhalt des Antrags

Die Gemeinde Kastelruth begehrte mit dem Antrag (Änderung Landwirtschaftlicher Gebietsplan), dass die gastgewerblichen Betriebe der Seiser Alm die Möglichkeit zur Erweiterung erhielten. Konkret sollten die Betriebe die Erlaubnis erhalten, den Betrieb erweitern zu können, wie dies auch außerhalb des Schutzgebietes Seiser Alm möglich ist. Direkt sind auf der Seiser Alm von dem Antrag 17 gastgewerbliche Betriebe betroffen.

Bei einer positiven Verbescheidung des Antrags hätten die gastgewerblichen Betriebe auf der Seiser Alm auch eine Dienstwohnung errichten können.

Antrag wurde abgelehnt

Wie die I. Landschaftsschutzkommission in einer Pressemitteilung vom 26.02.2009 mitteilte, wurde der Antrag von Kastelruth mehrheitlich abgelehnt. Alleine schon aufgrund der enormen Bautätigkeit auf der Seiser Alm, die bei einer Genehmigung des Antrags entstanden wäre, wurde der Antrag abgelehnt. Die Bautätigkeiten können laut dem Vorsitzenden der I. Landschaftsschutzkommission, Herrn Roland Dellagiacoma mit dem Ziel der Seiser Alm, ein Landschaftsschutzgebiet zu sein, in keinster Weise in Einklang gebracht werden.

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