Skipistenverordnung Südtirol

Südtiroler Landtag hat neue Skipistenverordnung verabschiedet

Südtirol ist ein Paradies für alle Freunde des Wintersportes. Auch die Seiser Alm ist ein Skigebiet, welches Jahr für Jahr tausende Liebhaber des Wintersportes anzieht. Vom Skifahren über Snowboarden bis hin zum Langlauf bieten sich auf der größten Hochalm Europas beste Bedingungen. Was die Skifahrer und Nutzer der Pisten betrifft, ergeben sich jedoch Neuerungen. Der Südtiroler Landtag hat nämlich am 12.11.2010 eine neue Skipistenverordnung verabschiedet, welche vom Südtiroler Landesrat Hans Berger ausgearbeitet und von der Südtiroler Landesregierung vorgelegt wurde.

Hintergrund

Die bisherige Skipistenverordnung ist bereits seit drei Jahrzehnten in Kraft. Die Entwicklungen im Skisport und der rechtliche Rahmen haben sich jedoch geändert, sodass die bisherige Skipistenordnung völlig veraltet war. Südtirol hatte daher die Wahl, die staatliche Gesetzgebung zu akzeptieren oder eine neue Regelung zu finden. Da jedoch eine Überreglementierung des Staates Abstand genommen werden sollte, wurde von Südtirol eine neue Skipistenverordnung ins Leben gerufen. Mit dieser soll die Freiheit des Einzelnen garantiert werden. Diese Freiheit hat jedoch dort, so sich für den Nächsten Gefahren ergeben, ihre Grenzen.

Von der neuen Skipistenverordnung wird das Skifahren im Gelände nicht erfasst. Die Verordnung regelt ausschließlich das Fahren auf den Pisten. Die „Spielregeln“ der Nutzer der Pisten werden mit der neuen Skipistenverordnung genauso festgelegt wie die Pflichten und Rechte der Pistenbetreiber. Mit der neuen Verordnung wird nach den Ausführungen von Hans Berger auch für die Rechtsprechung eine neue Grundlage geschaffen. Bislang ist die Rechtsprechung aufgrund einer fehlenden geeigneten Regelung nämlich uneinheitlich ausgefallen.

Die Inhalte der neuen Skipistenverordnung

Die Helmpflicht, welche für unter 14-Jährige bisher auf den Pisten besteht, wurde in die neue Skipistenverordnung unverändert aufgenommen. Darüber hinaus kann die Helmpflicht für weitere Nutzergruppen verordnet werden, zum Beispiel im didaktischen Bereich. Schon heute tragen 70 Prozent aller Jugendlichen einen Helm. Weitere Skifahrer sollen laut dem Südtiroler Landesrat mit einer Sensibilisierungskampagne erreicht werden.

Ein absolutes Verbot, die Pisten zu befahren, gilt während der Präparierung. Hier besteht ein enormes Gefahrenpotential. Allerdings soll dieses Pistennutzungsverbot nicht zu einer generellen Schließung der Pisten in der Nacht führen. Hier sollen die Pistenbetreiber Vorschläge unterbreiten, wie das nächtliche Tourengehen ermöglicht werden kann. Nur dann wenn die Pistenbetreiber keine Vorschläge unterbreiten, wird die Öffnung der Pisten verordnet.

Ein Kernpunkt der neuen Skipistenverordnung stellt die Regelung dar, die den Pistenaufstieg mit Tourenskiern beschreibt. Diese Regelung wird keine Auswirkungen auf das Skigebiet Seiser Alm haben, da hier keine Skitouren auf Pisten unternommen werden können. Was den Pistenaufstieg mit Tourenskiern betrifft, wird die Südtiroler Landesregierung per Verordnung regeln. Dies ist deshalb notwendig, weil darin eine große Gefahr verborgen ist; jedoch soll diese Trendsportart nicht unterbunden werden. Eine große Gefahr ergibt sich durch die Skitouren deshalb, weil Skifahrer mit allem rechnen, aber nicht mit „Gegenverkehr“. Um die Verordnung konkret beschreiben zu können, wünscht sich die Südtiroler Landesregierung Vorschläge von den Pistenbetreibern, wie der Trendsport „Skipistengehen“ auch künftig in Sicherheit ermöglicht werden kann.

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